Immobilien & Hypothek
Hauskauf, Eigentumswohnung, Bau oder Sanierung: Lassen Sie die Gebühren Ihrer privaten Immobilienfinanzierung prüfen.
Kreditbearbeitungsgebühren prüfen lassen
Sie haben bei Ihrer Finanzierung Bearbeitungsgebühren bezahlt? Lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich durch eine Rechtsanwaltskanzlei prüfen.
Persönliche Rückmeldung binnen 48 Stunden.
Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Seit 2019 in Österreich vertreten.
Ein Zuhause steckt voller Entscheidungen.Ihre Kreditgebühren verdienen einen zweiten Blick.
Ihr Anliegen. Ein klarer erster Schritt.
Sie müssen Ihren Vertrag nicht selbst rechtlich beurteilen. Im Rückruf besprechen Sie Ihr Anliegen und erfahren, welche Unterlagen für die kostenlose Erstprüfung benötigt werden.
Für Ihren Rückruf reichen Name und Telefonnummer. Eine Beauftragung erfolgt erst in einem gesonderten Schritt.
Ihr Ansprechpartner meldet sich binnen 48 Stunden und erklärt Ihnen den Ablauf.
Ein Blick in Ihren Vertrag
Beim Hauskauf steht meist die monatliche Rate im Mittelpunkt. Auch die einmaligen Bearbeitungsgebühren können eine rechtliche Prüfung verdienen. Das gilt ebenso für weitere private Finanzierungen.
Nicht jede Gebühr ist unzulässig. Anspruch und Durchsetzbarkeit werden im Einzelfall geprüft.
Hauskauf, Eigentumswohnung, Bau oder Sanierung: Lassen Sie die Gebühren Ihrer privaten Immobilienfinanzierung prüfen.
Auch bei Krediten für private Anschaffungen oder zur freien Verwendung kann eine Prüfung der Gebührenvereinbarung in Betracht kommen.
Sie haben privat finanziert oder geleast? Auch diese Verträge können Sie zur individuellen Prüfung anfragen.
So funktioniert’s
Sie fordern einen Rückruf an. Binnen 48 Stunden besprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner den Ablauf und die benötigten Unterlagen.
Eine Rechtsanwaltskanzlei beurteilt Ihren Vertrag. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Die zuständige Kanzlei erfahren Sie vor der Weitergabe Ihrer Unterlagen.
Kommt eine Rückforderung in Betracht, erfahren Sie die konkreten Konditionen. Erst danach entscheiden Sie über die weitere Beauftragung.
Kosten verständlich erklärt
Kostenlos und unverbindlich.
Bei einer anschließenden Rückforderung ist eine Erfolgsbeteiligung vorgesehen. Höhe, Berechnungsbasis und mögliche weitere Kosten richten sich nach dem konkret angebotenen Modell.
Die Konditionen der zuständigen Kanzlei und einer gegebenenfalls angebotenen Prozessfinanzierung werden Ihnen vor einer Beauftragung erläutert. So können Sie informiert entscheiden.
Eine Rückzahlung oder Übernahme Ihres Falls kann nicht garantiert werden.
Klare Zuständigkeiten
Ein Ansprechpartner begleitet Sie beim Einstieg. Eine Rechtsanwaltskanzlei übernimmt die rechtliche Beurteilung und – nach gesonderter Beauftragung – die Vertretung.
Im Rückruf geht es um Ihr Anliegen, den Ablauf und die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen.
Je nach Fall kommen unterschiedliche Kanzleianbindungen in Betracht. Die zuständige Kanzlei und deren Rolle werden vor einer Weitergabe von Unterlagen und einer Beauftragung bekannt gegeben.
Gut zu wissen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten vor Ihrem ersten Gespräch.
Nein. Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt von der Gebührenvereinbarung und den Umständen Ihres Falls ab. Die zuständige Kanzlei beurteilt dies anhand Ihres Vertrags.
Für den Rückruf reichen Name und Telefonnummer. Für die rechtliche Prüfung benötigen Sie insbesondere Ihren vollständigen Finanzierungsvertrag mit Gebührenübersicht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie im Gespräch.
Ihr selbstständiger Ansprechpartner meldet sich binnen 48 Stunden und erläutert den organisatorischen Ablauf. Die rechtliche Beurteilung erfolgt durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Angaben zum Betreiber finden Sie im .
Ja, Sie können auch einen erledigten privaten Kredit zur Prüfung anfragen. Ob noch ein durchsetzbarer Anspruch besteht, beurteilt die Kanzlei im Einzelfall. Der Vertragszeitpunkt und mögliche Fristen sind dabei relevant.
Die Erstprüfung ist kostenlos. Für eine spätere Rückforderung ist eine Erfolgsbeteiligung vorgesehen. Quote, Berechnungsbasis, mögliche weitere Kosten und Kostenübernahme erfahren Sie vor einer Beauftragung. Die konkreten Konditionen hängen vom angebotenen Modell ab.
Nein. Sie bitten zunächst um einen Rückruf. Eine Mandatierung oder ein Prozessfinanzierungsvertrag wird gesondert vereinbart.
Das lässt sich vorab nicht verlässlich sagen. Die Dauer hängt unter anderem von der Prüfung, der Reaktion der Bank und einem möglichen Verfahren ab. Die Rückmeldung binnen 48 Stunden bezieht sich auf Ihren ersten Kontakt, nicht auf eine Rückzahlung.
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